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Überfrachtet – Schuluniform zur Problemlösung

Es stimmt ja: Die Schülerinnen und Schüler sind im Unterricht unterschiedlich gekleidet und manche machen aus ihren Markenklamotten einen Kult. Dass nicht alle Mitschüler bei diesem Modewettlauf mithalten können, weil ihre Eltern es nicht einsehen, die Ausgaben scheuen oder ihnen das Geld dazu fehlt, stimmt auch. Daher schwebt manchen Zeitgenossen eine Schuluniform als Lösung dieser sozialen Gegensätze vor. Wenn alle gleich gekleidet sind, kann es kein Mobbing wegen des Outfits mehr geben.

Das mag sein, aber wer mobben will, findet immer ein Opfer und einen Anlass. Die Schuluniform mag zwar das Problem des Markenwettstreits lösen, aber sie verhindert nicht den Streit überhaupt. Auch wird es kaum gelingen, die sozialen Gegensätze innerhalb einer Schulklasse auf diese Weise zu übertünchen.

Trotzdem hat die CDU am Wochenende (21./22.11.09) den Beschluss gefasst, dass Schulen künftig beschließen können, eine Schuluniform verpflichtend einzuführen. Dazu soll das Schulgesetz geändert werden. Die Schulkonferenz als das höchste Beschlussgremium der Schule soll künftig befugt sein, darüber zu befinden.

Die Schulkonferenz besteht aus 13 Mitgliedern: sechs Lehrern, drei Elternvertretern, drei Schülern und dem Schulleiter. Der leitet sie. Zusammen mit seiner (oder ihrer) Stimme könnten die Lehrkräfte oder eine Koalition von Eltern und Schülern einen so weitreichenden Beschluss wie die Einführung der Schuluniform fassen. Schulleitung und Lehrerkollegium wären verpflichtet, ihn durchzusetzen. Was aber, wenn manche Eltern oder manche Schüler sich weigern, die Uniform zu kaufen oder zu tragen? Welche Sanktionen gäbe es? Wenn alles gute Zureden nicht hilft, bleiben der Schule nur zwei Möglichkeiten: entweder nachzugeben und die Uniformpflicht nicht durchzusetzen oder mit den Maßnahmen des § 90 Schulgesetz zu operieren, als da wären: Nachsitzen, Ausschluss aus der Schule auf Zeit oder für immer („Such dir eine Schule ohne Uniform!“). Diese Aktionen könnten viel Ärger verursachen. Der Schulfrieden würde nachhaltig gestört. Wäre das der pädagogischen Arbeit zuträglich?
(Blog-Eintrag Nr. 112)

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Unrühmliche Forderungen 1 oder Bildungspolitische Ziele der CDU

Auch wenn es keine bundespolitische Aufgabe ist, die Bildung erklingt dauernd als Hintergrundmusik im Wahlkampf 2009. So will die CDU (laut „Profil“ September 2009) bis 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Bildung und Forschung investieren, die Durchlässigkeit im gegliederten Schulsystem erhöhen sowie bundesweite Leistungsmaßstäbe für Abschlüsse. Wäre das nicht Sache der KMK? Kinder ab vier sollen verbindliche Sprachtests ablegen und „bei Defiziten frühzeitig“ gefördert werden; denn alle sollen bei der Einschulung Deutsch sprechen können. Das klingt sehr vernünftig. Und da die Christdemokraten in der Mehrzahl der Bundesländer regiert, hindert sie niemand daran, ihren Forderungen Taten folgen zu lassen.

Aber dann steht in dieser Liste der Ziele noch etwas Merkwürdiges: CDU und CSU wollen, dass „konfessioneller Religionsunterricht zum Kanon der Pflichtfächer gehört.“ Dem ist doch schon so. Im Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) steht, dass der Religionsunterricht „in den öffentlichen Schulen … ordentliches Lehrfach“ ist – jawohl „ist“. Es ist das einzige Schulfach, das unsere Verfassung vorschreibt. Diese christdemokratische Forderung läuft also ins Leere. Oder handelt es sich um eine Streicheleinheit für christliche Wähler?

Dass allerdings nicht einmal das Grundgesetz es schafft, dem Religionsunterricht in Berlin zu „seinem Recht“ zu verhelfen, steht auf einem anderen Blatt.

Und dass ich den Religionsunterricht in der derzeitigen Form für problematisch halte, werde ich in diesem Blog demnächst erörtern.